|
Gladbeck / Düsseldorf März 2001 - pressestelle@postmortal.de Das jüngst auf dem Grab in Gladbeck abgelegte Gedenkzeichen (Foto oben) will die Friedhofsverwaltung der Katholischen Kirchengemeinde St. Lamberti nicht akzeptieren. Fernmündlich wurde der Sohn der Verstorbenen jetzt von einem Angestellten aufgefordert, “den Grabstein binnen vier Wochen wieder zu entfernen”. Andernfalls, so wurde angedroht, “wird das Grabmal durch Bedienstete des Friedhofes beseitigt”. Begründung: “die darauf enthaltene Wer- bung für das Internet ist nach der Friedhofsatzung von 1976 nicht zulässig”; zudem wurde beanstandet, daß auf dem Gedenkstein “kein durch die gleiche Satzung vorgeschriebenes christliches Symbol ersichtlich” sei. Der Einwand, daß Fisch und Taube sehr wohl als anerkannte christliche Symbole gelten, wie auch Recher- chen im Internet ergeben hätten, wurde zurück gewiesen: “Auf unserem Friedhof sind nur das Kreuz oder die Madonna als christliche Symbole zulässig ”.
Bernd Bruns aus Düsseldorf, Sohn der Verstorbenen, der sich in seinem Internetprojekt postmortal.de schon seit Jahren gegen das “in Deutschland vorherrschende kleinkarierteste Friedhofs- und Bestattungs- recht der Welt” wendet, will sich diesem Diktat nicht beugen. “Notfalls muß der Streit gegen diese unangemessene Bevormundung eben vor Gericht ausgetragen werden - wenn es sein muß auch durch alle Instanzen“.
|
 |
|
Aus diesem Gladbecker Grabfeld sollte das streitige Gedenkzeichen wieder entfernt
werden. Fotos (2) Pressestelle postmortal.de
|
|
|
Gute Argumente für diesen “längst fälligen Musterprozeß gegen das vielerorts herrschende willkürliche und auch verfassungswidrige Friedhofsrecht” (Bruns) bietet die mehrfach
ausgezeichnete Dissertation des Wissenschaftlers an der Uni Bonn, Dr.jur. Tade Spranger. Seine juristische Beschäftigung mit
dem restriktiven Friedhofsrecht liegt bereits seit 1999 als Buch vor: “Die Beschränkungen des kommunalen Satzungsgebers
beim Erlaß von Vorschriften zur Grabgestaltung”. Bruns: “Bevor die Verantwortlichen der kirchlichen Friedhofsverwaltung das Gedenkzeichen gegen meinen Willen entfernen - und damit
unzulässig Grundrechte tangieren - sollten sie mal dieses exzellente rechtswissenschaftliche Werk zur Kenntnis nehmen”.
Moderat schlägt der “Friedhofsrebell” (Deutsche Welle TV) dem
kirchlichen Träger vor, die “anachronistische Friedhofssatzung von 1976 an das real existierende wertvolle Keramik-Grabbild zu adaptieren”. Und: “Der gesellschaftliche Umgang mit Tod und Trauer haben sich in
den letzten Jahren erkennbar verändert. Diese Tatsache hat auch die Friedhofsordnung zu berücksichtigen”.
|
|