Link zum Lieferanten
 

Grabbild auf dem Friedhof der Kath. Kirchengemeinde St. Lamberti in Gladbeck                       ( VII.3.)

Streit um Grabbild in Gladbeck
Kein Kreuz, keine Madonna und “Werbung für`s Internet”

Gladbeck / Düsseldorf März 2001 - pressestelle@postmortal.de       Das jüngst auf dem Grab in Gladbeck abgelegte Gedenkzeichen (Foto oben) will die Friedhofsverwaltung der Katholischen Kirchengemeinde St. Lamberti nicht akzeptieren. Fernmündlich wurde der Sohn der Verstorbenen jetzt von einem Angestellten  aufgefordert, “den Grabstein binnen vier Wochen wieder zu entfernen”. Andernfalls, so wurde angedroht, “wird das Grabmal durch Bedienstete des Friedhofes beseitigt”. Begründung: “die darauf enthaltene Wer- bung für das Internet ist nach der Friedhofsatzung von 1976 nicht zulässig”; zudem wurde beanstandet, daß auf dem Gedenkstein “kein durch die gleiche Satzung vorgeschriebenes christliches Symbol ersichtlich” sei. Der Einwand, daß Fisch und Taube sehr wohl als anerkannte christliche Symbole gelten, wie auch Recher- chen im Internet ergeben hätten, wurde zurück gewiesen: “Auf unserem Friedhof sind nur das Kreuz oder die Madonna als christliche Symbole zulässig ”.

Bernd Bruns aus Düsseldorf, Sohn der Verstorbenen, der sich in seinem Internetprojekt postmortal.de schon seit Jahren gegen das “in Deutschland vorherrschende kleinkarierteste Friedhofs- und Bestattungs- recht der Welt” wendet, will sich diesem Diktat nicht beugen. “Notfalls muß der Streit gegen diese unangemessene Bevormundung eben vor Gericht ausgetragen werden - wenn es sein muß auch durch alle Instanzen“.

 Aus diesem Gladbecker Grabfeld sollte das
 streitige Gedenkzeichen wieder entfernt
 werden.            
Fotos (2) Pressestelle postmortal.de

Gute Argumente für diesen “längst fälligen Musterprozeß gegen das vielerorts herrschende willkürliche und auch verfassungswidrige Friedhofsrecht” (Bruns) bietet die mehrfach ausgezeichnete Dissertation des Wissenschaftlers an der Uni Bonn, Dr.jur. Tade Spranger. Seine juristische Beschäftigung mit dem restriktiven Friedhofsrecht liegt bereits seit 1999 als Buch vor:Die Beschränkungen des kommunalen Satzungsgebers beim Erlaß von Vorschriften zur Grabgestaltung”. Bruns: “Bevor die Verantwortlichen der kirchlichen Friedhofsverwaltung das Gedenkzeichen gegen meinen Willen entfernen - und damit unzulässig Grundrechte tangieren - sollten sie mal dieses exzellente rechtswissenschaftliche Werk  zur Kenntnis nehmen”.

Moderat schlägt der Friedhofsrebell” (Deutsche Welle TV) dem kirchlichen Träger vor, die “anachronistische Friedhofssatzung von 1976 an das real existierende wertvolle Keramik-Grabbild zu adaptieren”. Und: “Der gesellschaftliche Umgang mit Tod und Trauer haben sich in den letzten Jahren erkennbar verändert. Diese Tatsache hat auch die Friedhofsordnung zu berücksichtigen”.


Medienecho:

LINK ZU DEN RUHR NACHRICHTEN online

Samstag, 17. März 2001 - Gladbeck - Lokalseite 1

Besuchen Sie auch die Ruhr Nachrichten online

LINK ZU DEN RUHR NACHRICHTEN online

WAZ - Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Lokalausgabe Gladbeck

Dieser WAZ-Artikel ist offenbar schlampig recherchiert: Die Behauptung, es gäbe eine “Internet-Firma postmortal.de” ist schlicht falsch. Richtig ist, daß es sich bei dem Internetprojekt postmortal.de - Der Tod in Deutschland in Realität und Rechtsordnung - um eine nicht kommerzielle Site handelt, wie sich bereits aus dem Impressum ergibt.
Sofern der Kommentator die Pietät eines “Internet-Auftritts” in einer Gedenkseite anzweifelt, sei hier die Nachricht nachgeschoben, daß der größte Berufsverband des Bestattungsgewerbes, der Düsseldorfer “
Bundesverband Deutscher Bestatter” sich jetzt mit seinem Fachverlag “das bestattungsgewerbe” an dem Gedenkseitenprojekt www.memoriam.de beteiligt hat, damit seine Mitglieder solche (nach WAZ-Meinung “pietätlosen”) Internetseiten anbieten können...


Linkempfehlungen:

 


DER SPIEGEL
über die kleinkrämerischen deutschen Friedhofsbürokraten


Auch der FOCUS berichtete über die
gepflegte Langeweile auf deutschen Friedhöfen


Wertvolle Grabbilder
zur Bereicherung der farblosen deutschen Friedhofskultur


Link zur BILDZEITUNG

Am 30. April berichtete auch BILD NRW

Lesbarer Artikel in Originalgröße


LINK ZUM WDR
WDR-Team beim Dreh auf dem Friedhof

WDR-Team beim Dreh auf dem Friedhof

Auch der WDR zeigte am 7. Mai 2001 in seinem Info-Magazin NRW am Mittag einen Bericht.
Dabei hat sich allerdings - wohl durch ein Mißverständnis - ein kleiner Fehler eingeschlichen: Es ist nämlich nicht richtig, daß die Genehmigung des Grabbildes “acht Jahre” gedauert hat.

Der WDR-Bericht in Internet:
Grabstein des Anstosses
mit einem Real-Video des Beitrags


Zur Leitseite Friedort.de

Zur Gedenkseite